Unternehmenskodex

1. Beachtung des geltenden Rechts

Das Beachten aller anwendbaren Gesetze und sonstiger Rechtsvorschriften ist unverzichtbare Grundlage allen Handelns der PONGS Group. Dieser Codex stellt einige wesentliche Grundsätze für das verantwortliche Handeln der PONGS Group einschließlich seiner Mitarbeiter und Organe auf. Er kann jedoch nicht alle Rechtsvorschriften behandeln, die die Organe (Geschäftsführung), Führungskräfte und Mitarbeiter der PONGS Group weltweit zu beachten haben. Alle Mitarbeiter und Organe der PONGS Group sind gehalten, sich über die für ihren Verantwortungsbereich im Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und im Zweifelsfall Rechtsrat bei den hierfür zuständigen Stellen in der PONGS Group einzuholen.

2. Fairer und lauterer Wettbewerb

Es entspricht der Geschäftspolitik der PONGS Group, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Die PONGS Group beachtet alle anwendbaren inländischen und ausländischen Kartellgesetze sowie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Preis- oder Konditionenabsprachen mit Wettbewerbern sind daher ebenso unzulässig wie Absprachen mit Wettbewerbern zum Zwecke der Marktaufteilung. Kartellrechtlich unzulässige Absprachen dürfen auch nicht durch abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern oder durch Abstimmung innerhalb von Verbänden ersetzt werden. Unlautere Wettbewerbspraktiken lehnt die PONGS Group ab. Sollten Unternehmen der PONGS Group eine marktbeherrschende Stellung innehaben, darf diese im Verhältnis zu Kunden und Wettbewerbern nicht missbraucht werden. Jedem Mitarbeiter und allen Organen muss klar sein, dass Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften unter keinen Umständen im Interesse der PONGS Group liegen und daher ausnahmslos zu unterlassen sind.

3. Korruption

Alle Mitarbeiter verpflichten sich, alles zu unternehmen, um in ihrem Einflussbereich Korruption zu unterbinden. Korruption ist das Anbieten, Geben oder die Annahme eines Geschenkes, eines Darlehens, einer Provision, einer Belohnung oder irgendeines anderen Vorteils an oder von einer Person als Anreiz dazu, etwas zu tun, das unredlich und illegal ist oder einen Vertrauensbruch darstellt.

4. Interessenkonflikte

Es gehört zu den Dienstpflichten aller Organe und Mitarbeiter der PONGS Group, Interessenkonflikte zwischen ihren privaten Interessen (direkt oder indirekt oder durch nahestehende Personen oder Unternehmen) und den Interessen der PONGS Group zu vermeiden.

5. Internationaler Handel

Für die PONGS Group sind die, für ihre Produkte und Dienstleistungen geltenden, Rechtsvorschriften über den internationalen Wirtschaftsverkehr verbindlich. Gesellschaften der PONGS Group halten daher alle aufgrund nationaler oder internationalen Rechtsgeltenden Export- oder Importverbote und behördliche Genehmigungsvorbehalte ein.

6. Faire Arbeitsbedingungen

Der geschäftliche Erfolg der PONGS Group hängt in hohem Maße von ihren Mitarbeitern ab. Das Unternehmen bekennt sich daher zu den Grundsätzen sozialer Verantwortung. Deswegen liegt es im Unternehmensinteresse, dass in der PONGS Group weltweit faire Arbeitsbedingungen gelten. Die Einhaltung aller lokalen Arbeits- und Sozialgesetze ist für die PONGS Group dabei selbstverständlich. Das Gebot fairer Arbeitsbedingungen schließt jede Form von Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder sonstiger persönlicher Merkmale aus. Die PONGS Group betrachtet es als ihre Pflicht, überall in der Welt ein Arbeitgeber zu sein, der seine Mitarbeiter respektvoll und gerecht behandelt. Die PONGS Group erwartet daher auch von ihren Mitarbeitern einen respektvollen Umgang miteinander. Diskriminierungen oder Belästigungen werden nicht geduldet.

7. Kinderarbeit

Die PONGS Group lehnt Kinderarbeit ab, auch bei ihren Geschäftspartnern. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in der PONGS Group nach Maßgabe der jeweiligen staatlichen Regelung wird beachtet.

8. Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz

Es ist Aufgabe aller Mitarbeiter, Gefährdungen für Menschen und Umwelt zu vermeiden, Einwirkungen auf die Umwelt gering zu halten und mit Ressourcen sparsam umzugehen. Prozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen und internen Vorgaben zur Arbeitssicherheit sowie Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz entsprechen.

9. Geheimhaltungspflicht

Die in der PONGS Group erworbenen Kenntnisse und Informationen sind ein wesentliches Element für deren geschäftlichen Erfolg. Die PONGS Group investiert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Der Schutz der so erarbeiteten Innovationen sichert der PONGS Group ihren Erfolg im Wettbewerb; sie ist daher ein besonders schützenswertes Gut. Alle Mitarbeiter und Organe der PONGS Group sind verpflichtet, zu verhindern, dass diese Kenntnisse und Informationen, soweit sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, außerhalb der PONGS Group bekannt werden, z. B. durch unbefugte Verbreitung sensitiver Daten im Gespräch mit Dritten, in Fachzeitschriften oder im Internet. Außerdem ist jeder mit derartigen Kenntnissen und Informationen befasster Mitarbeiter verpflichtet, sich darüber zu informieren, inwieweit die Erlangung gewerblicher Schutzrechte für diese Kenntnisse und Informationen in Betracht kommt. Auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern der PONGS Group sind vor einem unbefugten Bekanntwerden zu schützen.

10. Datenschutz

Die Respektierung der Persönlichkeit unserer Mitarbeiter schließt den Schutz ihrer persönlichen Daten ein. Die PONGS Group achtet daher auf die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und verlangt dies auch von ihren Mitarbeitern.

11. Interne Organisation zur Einhaltung dieses Verhaltenscodes

Jede Organisationseinheit ist für die Einhaltung der in diesem Code of Conduct enthaltenen Regelungen sowie weiterer unternehmensintern festgelegter Regeln in ihrem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.

Lieferantenkodex

1. Unser Verständnis von Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement

Die PONGS® Group mitsamt ihren verbundenen Unternehmen (nachfolgend: PONGS®) versteht Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Wir beziehen als ein Technologiekonzern mit hoher Werkstoffkompetenz weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten, um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kunden zu sichern. Grundlage dafür ist eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Aus diesem Grund binden wir Lieferanten direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein. Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir neben prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz. Im Kontext von Produkt/Leistung, Markt, Region und Prozess Umwelt sind für uns Kosten, Qualität, Zuverlässigkeit, Innovation und Nachhaltigkeit wesentliche Faktoren zur Lieferantenauswahl und -bewertung. PONGS® erwartet von seinen Lieferanten, dass sie in ihren Aktivitäten den jeweils geltenden nationalen Gesetzen und diesem PONGS® Supplier Code of Conduct entsprechen. Dies schließt auch die Geheimhaltung wirtschaftlicher Vereinbarungen und umweltgerechtes Verhalten mit ein. Weiterhin wird erwartet, dass sie geeignete Prozesse einführen, welche die Einhaltung der geltenden Gesetze in ihren Unternehmen gewährleisten und eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Grundsätze und Anforderungen des PONGS® Supplier Code of Conduct fördern. Ferner erwartet PONGS® von seinen Lieferanten, dass sie dafür Sorge tragen, dass ihre verbundenen Unternehmen alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten und anerkennen. Dieser Code of Conduct besitzt Gültigkeit gegenüber allen Unternehmen der PONGS® Group weltweit.
Es liegt hierbei in der Verantwortung jedes einzelnen Lieferanten, die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Grundsätze in der eigenen Lieferkette bestmöglich zu kommunizieren, zu fördern und für deren Einhaltung zu sorgen.

2. Umgang mit Mitarbeitern

PONGS® erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung.

3. Kinderarbeit

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verbieten und unterlassen.

4. Diskriminierung

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.

5. Zwangsarbeit

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten keine Zwangsarbeit in ihren Unternehmen zulassen.

6. Vergütung und Arbeitszeiten

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten eine Entlohnung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht und darüber hinaus angemessen ist, um mindestens den allgemeinen Lebensstandard in der betreffenden Region zu sichern.

7. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagement aufbauen und anwenden (z.B. gemäß ISO 45001). Dies umfasst einerseits die Eindämmung von tatsächlichen und potenziellen Arbeitssicherheitsrisiken und andererseits die Schulung von Mitarbeitern, um Unfällen und Berufskrankheiten bestmöglich vorzubeugen.

8. Umweltschutz

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein angemessenes Umwelt-Managementsystem aufbauen und anwenden (z.B. gemäß ISO 14001), um Umweltbelastungen und – gefahren zu minimieren und den Umweltschutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern.

9. Verhalten im geschäftlichen Umfeld

Verbot von Korruption und Bestechung

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten Korruption nicht tolerieren. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter den Mitarbeitern von PONGS® oder diesen nahestehenden Dritten keine, wie auch immer gearteten Vorteile anbieten, gewähren oder versprechen, mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen.

Einladungen und Geschenke

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an PONGS®-Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können. Gleichermaßen fordern die Lieferanten von PONGS®-Mitarbeitern keine unangemessenen Vorteile.

Vermeidung von Interessenkonflikten

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten Entscheidungen bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit mit PONGS® ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonstigen, nahestehenden Personen oder Organisationen, sind schon im Ansatz zu vermieden.

10. Freier Wettbewerb

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten dürfen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern beteiligen, noch dürfen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen.

11. Geldwäsche

PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.

12. Lieferantenbeziehungen

Jeder Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, im Besonderen auch der Anti-Terrorverordnung, der REACH- und RoHS-Verordnung, und erklärt in Bezug auf Metalle, dass die Regularien zu “Konfliktmineralien“ wie z.B. der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Section 1502, oder ähnliche EU-Richtlinien bzw. Regularien oder nationale Gesetzgebung eingehalten werden. PONGS® erwartet, dass seine Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen. Die Lieferanten sollen ihre Subunternehmer und Lieferanten darin bestärken, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Jeder Verstoß gegen die im PONGS® Supplier Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens der Lieferanten betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen des PONGS® Supplier Code of Conduct (z.B. negativen Medienberichten) behält PONGS® sich vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.

Weiter steht PONGS® das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die den PONGS® Supplier Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen oder die keine Verbesserungs- Maßnahmen anstreben und umsetzen, nachdem ihnen hierzu von PONGS® eine angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.